5 Bedingung damit ein HADITH Sahih ist!

Die Entwicklung der Hadithwissenschaften etablierte diverse Kriterien für die Differenzierung der Authentizität von Überlieferungen. Die Hadithgelehrten separierten die Überlieferungen diesbezüglich in drei Hauptkategorien: in ṣaḥīḥ, ḥasan und ḍaʿīf. Die nicht authentischen Hadithe (ḍaʿīf) unterteilten sie wiederum in solche mit ‚leichten‘ und solche mit ‚starken‘ Schwächen. Neben authentischen Hadithen berücksichtigen einige Rechtsgelehrten auch welche mit leichten Schwächen in der Rechtsprechung als Beweise. Gänzlich verworfen werden nur Hadithe mit starken Schwächen, das bedeutet, wenn beispielsweise die Tradentenkette einen unehrlichen oder einen sehr unzuverlässigen Tradenten hinsichtlich seiner Präzision beinhaltet.

Laut einigen Hadithgelehrten gilt der Imām at-Tirmiḏī (gest. 279/892) aus dem jetzigen Usbekistan (Termiz) als Erster, der in seiner Hadithsammlung as-Sunan Hadithe in drei Kategorien als ṣaḥīḥ, ḥasan und ḍaʿīf klassifizierte.[1] Andere Gelehrten sind der Ansicht, dass es der Hadithgelehrte ʿAliī b. al-Madīnī (gest. 234/849) vor ihm gewesen sei, der ḥasan im terminologischen Sinne verwendete.[2] Davor differenzierten die Gelehrten lediglich zwischen authentischen (maqbūl, ṣaḥīḥ) und unauthentischen (mardūd, ḍaʿīf) Hadithen, auch wenn der Terminus ḥasan davor vereinzelt verwendet wurde. Aufgrund dessen sind einige Gelehrte der Auffassung, dass at-Tirmiḏī diesen Terminus bzw. die Dreier-Aufteilung als Erster maßgeblich verwendete und sie somit unter den Hadithgelehrten verbreitete.[3]
Nach dieser Kategorisierung wurde der Hadith mit leichten Schwächen gemäß at-Tirmiḏī als eigene Kategorie betrachtet und als ḥasan (gut, akzeptabel) bezeichnet. At-Tirmiḏī definierte diese Kategorie näher und führte drei Eigenschaften an, die für einen ḥasan-Hadith notwendigerweise vorhanden sein müssen: erstens darf die Tradentenkette keinen unehrlichen (muttaham bi l-kaḏib, Lügner/der Lüge verdächtigt) beinhalten, zweitens darf es keine Abweichung (šuḏūḏ) zu einer stärkeren Alternativüberlieferung geben, und drittens muss der Hadith durch eine andere, mindestens gleich starke Alternativkette gestützt werden.[4]
Des Weiterhin differenzieren die späteren Hadithgelehrten zwischen zwei Kategorien des ḥasan-Hadiths, weil sie unterschiedliche Anwendungen davon fanden. Die von at-Tirmiḏī erwähnte Kategorie stellt die des ḥasan li-ġayrih dar. Dies bedeutet, dass ein Hadith die unterste Stufe der Akzeptanz bzw. der Authentizität durch Alternativüberlieferungen erreicht, welcher ursprünglich (leicht) schwach ist. Die andere Kategorie stellt der immanente ḥasan-Hadith (ḥasan li-ḏātih) dar. Dieser erfüllt die mindesten Kriterien der Akzeptanz bzw. Authentizität. Ein solcher Hadith unterscheidet sich von dem ṣaḥīḥ-Hadith darin, dass mindestens ein Tradent in der Überlieferungskette nicht die optimalste Präzision und Merkfähigkeit besitzt.
Die Definition des Ṣaḥīḥ-Hadiths Grundsätzlich meinen die Hadithgelehrten mit dem Terminus ṣaḥīḥ die Authentizitätsstufe von Überlieferungen, die ‚immanent authentisch‘ sind (ṣaḥīḥ li-ḏātih). Diese Einschränkung wird vorgenommen, da eine Überlieferung ebenso durch andere Überlieferungswege oder Alternativüberlieferungen als authentisch (ṣaḥīḥ li-ġayrih) klassifiziert werden kann.
Der bekannte Hadithgelehrte Ibn aṣ-Ṣalāḥ (gest. 643/1245) definiert den Ṣaḥīḥ-Hadith als
„einen Hadith mit verbundener Überlieferungskette (musnad) von einem glaubwürdigen (ʿadl) und präzisen (ḍābiṭ) Überlieferer über den nächsten glaubwürdigen (ʿadl) und präzisen (ḍābiṭ) Überlieferer bis zum Ende Überlieferungskette; des Weiteren darf er weder abweichend (šāḏḏ) sein, noch verborgene Mängel enthalten (muʿallal).“[5]
Ibn Kaṯīr (gest. 774/1373) übernahm die Definition von Ibn aṣ-Ṣalāḥ mit diversen Ergänzungen:
„Es ist ein Hadith mit geschlossener Überlieferungskette (musnad von einem vertrauenswürdigen (ʿadl) und präzisen (ḍābiṭ) Überlieferer zu einem gleichwertigen bis zum Gesandten Allahs (ṣ) oder bis zum (jeweiligen) Überlieferungsende – einem Prophetengefährten oder jemandem danach – überliefert. Des Weiteren darf er weder eine Abweichung (šuḏūḏ), noch verborgene relevante Mängel enthalten (ʿilal).“[6]
Die Definitionen rekapitulierte an-Nawawī (gest. 676/1277) und schrieb:
„Es ist ein Hadith mit geschlossener Überlieferungskette, in der alle Überlieferer glaubwürdig und präzise sind, der weder eine Abweichung (šuḏūḏ), noch verborgene Mängel (ʿilla) aufweist.“[7]
Die Bedingungen des Ṣaḥīḥ-Hadith Aus den genannten Definitionen geht hervor, dass die Hadithgelehrten die Glaubwürdigkeit, Zuverlässigkeit und Präzision des Tradenten als notwendige Bedingungen betrachteten. Hinzu kommt, dass der Inhalt der Überlieferung selbst keine Mängel oder Abweichungen zu anderen stärkere Alternativüberlieferungen aufweisen darf. Die Bedingungen des Ṣaḥīḥ-Hadith können wie folgt aufgezählt werden:
1. Eine verbundene Überlieferungskette (ittiṣāl as-sanad). Das bedeutet, dass jeder Überlieferer des Hadithes denjenigen angetroffen haben muss, von dem er überliefert, ohne dass eine Lücke in der Überlieferungskette auftritt. Diese Bedingung schließt somit Mursal-, Munqaṭiʿ- und Mudallas-Überlieferungen sowie alle weiteren Haditharten aus, in denen die Überlieferungskette unterbrochen ist.
2. Die Glaubwürdigkeit der Überlieferer (ʿadāla). Unter Glaubwürdigkeit verstehen die Gelehrten Rechtschaffenheit, welche terminologisch wie folgt definiert wird: „Die kontinuierliche Bewahrung der Religiosität, Gottesfurcht und Tugend. Diese führt durch Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit zu Glaubwürdigkeit.“[8]
3. Die Präzision (ḍabṭ) der Überlieferer. Die Präzision bezeichnet die Eigenschaft eines Überlieferers, wachsam zu sein und das aufgenommene Wissen bis zu seiner Weitergabe – entweder auswendig oder durch Niederschrift – zu bewahren. Zur vollkommenen Präzision gehört auch, das Überlieferte zu verstehen, sodass eine sinngemäße Weitergabe bei Notwendigkeit möglich ist.
4. Die Absenz von Abweichungen (assalamatu min aš-šuḏūḏ). Eine Abweichung liegt vor, wenn ein zuverlässiger Überlieferer (ṯiqa) mit seinem Wortlaut eines Hadiths einen noch zuverlässigeren Überlieferer des gleichen Hadiths widerspricht und beide Überlieferungsversionen bzw. Wortlaute nicht miteinander zu vereinbaren sind.
5. Die Absenz von verborgenen Mängeln (assalamatu min al-ʿilal): Dies bedeutet, dass der Hadith, auch wenn er augenscheinlich einwandfrei ist, keine subtilen Merkmale aufweist, die ihn kritisierbar machen. Versierte Hadithgelehrte sind im Aufspüren dieser verborgenen Mängel erfahren und somit im Stande, diese durch eine tiefgründige Analyse ausfindig zu machen.
Beispiele für verborgene Mängel sind, wenn ein Überlieferer einen Mawqūf-Hadith (die Aussage eines Prophetengefährten) fehlerhaft als eine Aussage des Propheten (ṣ) selbst (Marfūʿ-Hadith) überliefert oder dass ein Überlieferer von einem Zeitgenossen mit den Worten ‚Ich hörte ihn sagen‘ überliefert, obwohl er von ihm tatsächlich keinen einzigen Hadith vernommen hat.
Nachdem Ibn aṣ-Ṣalāḥ diese Charakteristika aufzählt, weist er auf den Umstand hin, dass die Erfüllung dieser Bedingungen in der Realität nicht zwangsläufig die Authentizität dessen zur Folge habe. Sondern, dass dieser Hadith nur gemäß den erwähnten Kriterien authentisch sei. Absolut authentisch seien nach ihm Hadithe, die zur Kategorie des mutawātir gehören. Das gleiche gelte auch für den Fall, wenn ein Hadith diese Kriterien nicht erfüllt und als schwach klassifiziert wird. Solch ein Hadith könne in Wirklichkeit inhaltlich doch richtig sein, auch wenn er eine schwache Überlieferungskette besitzt.[9]
Die Kategorien des Ṣaḥīḥ-Hadith Die Ṣaḥīḥ-Hadithe lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: Der immanent authentische (ṣaḥīḥ li-ḏātih) und der aufgrund anderer Überlieferungen authentische Hadith (ṣaḥīḥ li-ġayrih).
Der immanent authentische Hadith (ṣaḥīḥ li-ḏātih) beinhaltet selbst alle Konditionen, um als authentisch zu gelten. Dieser wurde bereits definiert.
Der Begriff ṣaḥīḥ li-ġayrih bezeichnet einen Hadith der Stufe ḥasan li-ḏātih, welcher nicht alle Konditionen der Authentizität in optimalem Maß aufweist, wie zum Beispiel, dass ein glaubwürdiger (ʿadl) Überlieferer etwas berichtet, dessen Präzision nicht den höchsten Gütekriterien entspricht. Ein solcher Hadith befindet sich im Rang unter den immanent authentischen. Stärkt jedoch ein anderer vergleichbarer Überlieferungsweg den Hadith, so wird er als ṣaḥīḥ li-ġayrih ‚authentisch aufgrund anderer Belege‘ hochgestuft. Ṣaḥīḥ li-ġayrih ist demnach ein ḥasan-Hadith, der durch weitere Belege als authentisch gilt, da er für sich allein betrachtet nicht alle Authentizitätsmerkmale in optimalem Maß vereint (ḥasan li-ḏātih + ḥasan li-ḏātih= ṣaḥīḥ li-ġayrih).[10]
Ein anwendungsorientiertes Beispiel für einen Ṣaḥīḥ-Hadith
In aš-Šamāʾil al-Muḥammadīya in dem Kapitel ‚Die Art und Weise, wie der Gesandte Allahs (ṣ) trank‘ überliefert at-Tirmiḏī: „ʿAlī b. Ḥuǧr berichtete uns: Ibn al-Mubārak berichtete uns von ʿĀṣim al-ʾAḥwal von aš-Šaʿbī, dass Ibn ʿAbbās sagte: „Als ich dem Propheten (ṣ) Zamzam-Wasser zu trinken gab, trank er es im Stehen.“[11]
Dieser Hadith ist authentisch, da er alle Bedingungen der Authentizität erfüllt. At-Tirmiḏī erklärt, dass er die Überlieferung von seinem Lehrer ʿAlī b. Ḥuǧr gehört hat, der wiederum betont, dass er sie von seinem Lehrer ʿAbdullāh b. al-Mubārak vernahm. Die Von-Überlieferung (ʿanʿana)[12] zwischen Ibn al-Mubārak und seinem Lehrer ʿĀṣim al-ʾAḥwal ist nicht als potenzielle Unterbrechung zu betrachten, da bekannt ist, dass Ibn al-Mubārak von ʿĀṣim lernte. Zudem erscheinen in Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Ṣaḥīḥ Muslim und bei an-Nasāʾī Überlieferungen von Ibn al-Mubārak direkt über ʿĀṣim. Ibn al-Mubārak ist zudem kein mudallis, ferner zählt er zu den Schülern ʿĀṣims und ebenso ʿĀṣim zu den Lehrern von Ibn al-Mubārak. Ebenso ist die ʿanʿana zwischen ʿĀṣim und aš-Šaʿbī nicht als Unterbrechung anzusehen, da ʿĀṣim kein mudallis ist und seine Überlieferungen von aš-Šaʿbī in den sechs kanonischen Hadithbüchern (al-kutub as-sitta) bekannt sind. Aš-Šaʿbī gehört zu den Lehrern von ʿĀṣim. Genauso verhält es sich mit der Überlieferung von aš-Šaʿbī über Ibn ʿAbbās. Aš-Šaʿbī ist nämlich kein mudallis und seine Überlieferungen über Ibn ʿAbbās genießen in den sechs kanonischen Hadithsammlungen (al-kutub as-sitta) Bekanntheit.
Durch diese kurze Darlegung wird deutlich, dass dieser Hadith die Bedingung der lückenlosen Überlieferungskette erfüllt.
Über die zweite und dritte Bedingung schreibt Ibn Ḥaǧar über ʿAlī b. Ḥuǧr: „vertrauenswürdig, präzise (ṯiqa, ḥāfiẓ)“.[13] Er vereint also Glaubwürdigkeit (ʿadāla) und Präzision (ḍabṭ).
Über ʿAbdullāh b. al-Mubārak schreibt Ibn Ḥaǧar: „vertrauenswürdig, sicher (ṯiqa, ṯabt), rechtskundig (faqīh), Gelehrter, großzügig, Kämpfer (muǧāhid). Die Wesenszüge des Guten sind in ihm vereint.“[14] Auch er besitzt somit Glaubwürdigkeit und Präzision.
Über ʿAṣim b. Sulaymān al-ʾAḥwal schreibt Ibn Ḥaǧar: „Vertrauenswürdig (ṯiqa).“ Demzufolge vereint er ebenfalls Glaubwürdigkeit und Präzision.[15]
Über aš-Šaʿbī – ʿĀmir b. Šarāḥīl aš-Šaʿbī – schreibt der Ibn Ḥaǧar: „vertrauenswürdig (ṯiqa), bekannt, rechtskundig, vorzüglich.“ Auch er verfügt somit über Glaubwürdigkeit und Präzision.[16]
Bisher erfüllt der Hadith drei Konditionen: eine lückenlose Überlieferungskette, sowie die Rechtschaffenheit und Präzision der Überlieferer. Demzufolge ist seine Überlieferungskette (isnād) authentisch. Letztendlich bleibt die Suche nach Abweichungen (šuḏūḏ) und verborgenen Mängeln (ʿilla) im Hadith. Der Vergleich zu anderen Überlieferungsversionen ergibt, dass der Hadith weder konträr zu anderen Quellen ist, noch verborgene Mängel verinnerlicht und er somit authentisch (ṣaḥīḥ) ist. Ein Problem könnte der Hadith darstellen, in dem überliefert wird, dass der Prophet (ṣ) das Trinken im Stehen verbot. Dies ist jedoch eine unabhängige Überlieferung und hat somit keinen Einfluss die Authentizität dieser Überlieferung explizit. Die Rechtsgelehrten sind es, die diesen vermeintlichen Widerspruch durch diverse Ansätze lösen.
Anwendungsformen des Terminus ṣaḥīḥ “Die Überlieferungskette ist authentisch” (ṣaḥīḥ al-isnād) Statt einen Hadith als ṣaḥīḥ zu bezeichnen, verwenden Hadithgelehrte zuweilen den Begriff der authentischen Überlieferungskette (ṣaḥīḥ al-isnād). Dies bedeutet, dass die Überlieferungskette fehlerfrei ist, ohne die Authentizität des Textes (matn) selbst zu implizieren. Schließlich könnte der Text abwegig (šāḏḏ) sein oder einen verborgenen Mangel (ʿilla) enthalten. Wenn Hadithgelehrte die Authentizität einer Überlieferungskette und Überlieferungstext intendieren, so verwenden sie Begriffe wie ‚authentischer Hadith (ḥadīṯ ṣaḥīḥ)‘, ‚authentisch (ṣaḥīḥ)‘ oder ähnliche.[17]
Die authentischste Überlieferung in dem Thema (aṣaḥḥ šayʾ fī al-bāb) Der Ausdruck “Die authentischste Überlieferung in dem Thema” (ʾaṣaḥḥ šayʾ fī al-bāb) impliziert im Rahmen der Hadithterminologie nicht zwingend die Authentizität der Überlieferung, denn oft verwenden Gelehrte diesen Terminus für Hadithe, die stärker sind – also weniger Schwächen aufweisen – als viele andere Hadithe desselben Themengebiets.[18]
Die Ṣaḥīḥ-Werke Unter den ältesten Hadithwerke ist das Buch al-Muwaṭṭaʾ des Imams Mālik b. ʾAnas (gest. 179 n. H.) zu nennen. Das Buch genießt weithin ein enormes Ansehen, doch hat der Autor darin sowohl auf den Propheten (ṣ) zurückzuführende Marfūʿ-Hadithe, Berichte mit unvollständigen Ketten (balāġāt)[19], als auch Aussagen der ṣaḥāba und tābiʿīn konsultiert, um Rechtsurteile zu belegen. Wenn Gelehrte jedoch intendieren, reine Ṣaḥīḥ-Werke aufzuzählen, so führen sie Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Ṣaḥīḥ Muslim, Ṣaḥīḥ Ibn Ḫuzayma, Ṣaḥīḥ Ibn Ḥibbān und al-Mustadrak von al-Ḥākim an.
Ṣaḥīḥ al-Buḫārī und seine Methodik Al-Buḫārī erwähnte, dass er im Traum sah, wie er vor dem Gesandten Allahs (ṣ) stand und mit einem Wedel in der Hand Fliegen vom Gesandten Allahs (ṣ) abhielt. Als er einige Traumdeuter danach fragte, sagten sie ihm, dass er ihn vor Lügen über ihn bewahren werde. So war für ihn dieser Traum ein weiterer Ansporn, sein Werk al-Ǧamiʿ aṣ-ṣaḥīḥ fertigzustellen.[20]
Mit seiner Hadithsammlung intendierte Al-Buḫārī nicht, alle Hadithe zu erwähnen, die er als ṣaḥīḥ betrachtete. So zitiert Ibn aṣ-Ṣalāḥ folgende Worte von Al-Buḫārī: „In diesem meinem Buch (al-Ǧamiʿ) habe ich lediglich Ṣaḥīḥ-Hadithe aufgenommen und ich habe –viele Ṣaḥīḥ-Überlieferungen nicht erwähnt, damit das Werk nicht zu lang wird.“[21]
Al-Buḫārī beabsichtigte in seinem Ṣaḥīḥ-Werk, die authentischsten Hadithe in jeglichem Bereichen des Islam aufzunehmen und die daraus gezogenen Erkenntnisse in den Überschriften festzuhalten. Es heißt, das fundierte Wissen al-Buḫārīs spiegle sich in seinen Kapitelüberschriften wider.
In seinen Überschriften erwähnt er einige Hadithe entweder ohne Angabe der Überlieferungskette oder aber mit unvollständiger Überlieferungskette. Diese werden als muʿallaqāt ‚hängende Überlieferungen‘ bezeichnet. Bei einigen Kapitelüberschriften handelt es sich um Kurzfassungen von Aussprüchen der Prophetengefährten, um Rechtsgutachten der Nachfolger, oder aber um einen Hinweis, den er aus Koranversen entnahm.
Der Hadithgelehrte as-Suyūṭī schreibt über die muʿallaqāt al-Buḫārīs: „Die meisten muʿallaqāt im Ṣaḥīḥ-Werk al-Buḫārīs erscheinen an einer anderen Stelle des Buches mit einer lückenlosen Überlieferungskette (mawṣūl). Sein einziger Grund, diese Überlieferungen mit unvollständiger Tradentenkette (ʿmuʿallaq) zu erwähnen, bestand darin, das Werk kurz zu halten und Wiederholungen zu vermeiden.“[22]
Ṣaḥīḥ Muslim und seine Methodik Der Imam Muslim b. al-Ḥaǧǧāǧ an-Naysābūrī war ein Schüler von Al-Buḫārī. Er lernte bei ihm und begleitete ihn für lange Zeit. Muslim schreibt in seinem Ṣaḥīḥ-Werk: „Ich habe nicht alles, was ich als authentisch erachte hier verzeichnet, sondern nur das, über dessen Authentizität Einigkeit herrscht.“[23]
Der Imam Muslim intendierte, zunächst die Hadithe mit authentischen Überlieferungsketten anzuführen und daraufhin jene zu erwähnen, die ihnen in ihrer Stärke und Authentizität folgen. Im Vorwort seines Ṣaḥīḥ-Werkes weist er darauf hin, dass er zwei Kategorien von Hadithen aufnahm:
1. Was die merkfähigen und präzisen Tradenten (al-ḥuffāẓ al-mutqinūn) überlieferten.
2. Was diejenigen überlieferten, deren Präzision mittelmäßig und nicht genau einzuschätzen ist (al-mastūrūn al-mutawassiṭūn).
Makkī b. ʿAbdān berichtete: „Ich hörte Muslim b. al-Ḥaǧǧāǧ sagen: ‚Ich habe mein Buch ʾAbū Zurʿa ar-Rāzī gezeigt. Jeden Hadith, bei dem er mich auf einen verborgenen Mangel hinwies, nahm ich heraus.‘“[24] As-Suyūṭī erwähnt, dass der Imam Muslim sein Ṣaḥīḥ-Werk, gemäß dem Bericht von ʾAbū al-Faḍl ʾAḥmad b. Salama, im Jahre 250 n. H. verfasste.[25] An-Nawawī erwähnt, dass die Anzahl der Überlieferungen in Ṣaḥīḥ Muslim ohne Wiederholungen ungefähr bei 4.000 Hadithen liegt.
Muḥammad b. Baššār al-Ḥāfiẓ – einer der Lehrer al-Buḫārīʿs – sagte: „Die Welt hat vier Ḥuffāẓ: ʾAbū Zurʿa in Rayy, Muslim in Nischapur, ʿAbdullāh b. ʿAbdir-Raḥmān ad-Dārimī in Samarkand und Muḥammad b. ʾIsmāʿīl al-Buḫārī in Buchara.“
An-Nawawī schreibt: „Korrekt ist, dass ihm von den fünf Standardwerken (al-ʾuṣūl al-ḫamsa) nur wenig entgangen ist.“[26]
Der Vergleich beider ṣaḥīḥ-Werke Die islamischen Gelehrten sind sich einig: „Die authentischsten Bücher nach dem Buch Allahs sind Ṣaḥīḥ al-Buḫarī und Ṣaḥīḥ Muslim.“[27]
Dies stellt jedoch für die Gelehrten kein Hindernis dar, eines der beiden Bücher den Vorrang zu gewähren. Dies bedeutet jedoch nicht, eines der beiden Werke oder einen der beiden Autoren zu diffamieren. Die Mehrheit der Gelehrten bevorzugt Ṣaḥīḥ al-Buḫārī vor Ṣaḥīḥ Muslim. Die Mehrheit der Fiqh- und Hadithgelehrten ziehen Ṣaḥīḥ al-Buḫārī dem Ṣaḥīḥ-Werk Muslims vor.
Ibn Ḥaǧar schreibt: „Es besteht kein Zweifel darin, dass Al-Buḫārī und dann Muslim in der Kenntnis über die Ṣaḥīḥ-Überlieferungen und den verborgenen Mängeln ihren Zeitgenossen und den Gelehrten dieser Wissenschaft nach ihnen voraus waren. Sie sind sich einig, dass der bewandertste Zeitgenosse auf dem Gebiet der verborgenen Mängel in Hadithen ʿAlī b. al-Madīnī war, und von ihm erlernte al-Buḫārī diese Kunst. Er pflegte sogar zu sagen: ‚Außer vor ʿAlī b. al-Madīnī habe ich mich nie vor jemandem klein gefühlt.‘.“[28]
Anschließend zählt Ibn Ḥaǧar einige Aspekte auf, weshalb Ṣaḥīḥ al-Buḫārī als gelungener als das Werk Ṣaḥīḥ Muslim gilt.
1. Der Aspekt der Lückenlosigkeit (im isnād): Eine Bedingung bei Al-Buḫārī ist, dass in einem Hadith mit Von-Überlieferung (muʿanʿan) feststehen muss, dass sich beide Überlieferer getroffen haben, damit eine lückenlose Überlieferungskette vorliegt. Für Muslim hingegen genügt es, dass beide Überlieferer Zeitgenossen waren und ein Treffen möglich war, sowie dass der Überlieferer kein mudallis[29] ist.
2. Der Aspekt der Glaubwürdigkeit (ʿadāla) und Präzision und Merkfähigkeit (ḍabṭ) der Tradenten: Nur 80 Personen, von denen al-Buḫārī überlieferte, wurden von Hadithgelehrten kritisiert. Al-Buḫārī führt ihre Hadithe selten an und bei der Mehrheit von ihnen handelt es sich um seine Lehrer, deren Hadithe er genau kannte und zuvor kritisch überprüft hatte. Vielen von ihnen nennt er auch lediglich als Sekundärbeleg für eine bereits erwähnte Tradentenkette desselben Hadithes, die keine Überlieferer enthält, die kritisiert wurden. Die Zahl der kritisierten Überlieferer in Muslims Werk beläuft sich hingegen auf 160.
3. Der Aspekt der Abwegigkeit und verborgenen Mängel: Ungefähr 80 Hadithe wurden bei al-Buḫārī kritisiert, während bei Muslim ca. 130 Hadithe kritisiert wurden. Hinzu kommt, dass die meisten dieser Kritikpunkte in den Hadithen von al-Buḫārī widerlegt werden konnten, während die Kritik an den genannten Hadithen bei Muslim nur in einigen Fällen widerlegt wurde.
Im Kern des Buches (uṣūl) verzeichnet al-Buḫārī Hadithe vertrauenswürdiger Überlieferer (ṯiqāt) der ersten/besten Klasse in der Präzision. Die Hadithe der zweiten Klasse in der Präzision verzeichnet er in den mutābaʿāt (der Teil des Buches, der den Kern bekräftigt). Muslim überliefert viel öfter von der zweiten Klasse als al-Buḫārī. Zudem verzeichnet er ihre Hadithe oft im Kern des Buches (uṣūl).
Zusammenfassend schlussfolgert Ibn Ḥaǧar: „Die Gelehrten sind sich einig, dass al-Buḫārī wissender als Muslim ist, über mehr Kenntnis in der Hadithwissenschaft verfügt und dass Muslim sein Schüler ist. Muslim hörte nicht auf von ihm zu profitieren bis schließlich ad-Darāquṭnī sagte: ‚Wäre nicht al-Buḫārī gewesen, so würde Muslim weder kommen noch gehen.‘.“[30]
Es muss angemerkt werden, dass das Präferieren von Ṣaḥīḥ al-Buḫārī vor Ṣaḥīḥ Muslim eine allgemeine Präferenz ist. Er impliziert nicht die Bevorzugung jeder einzelnen Überlieferung bei al-Buḫārī über die von Muslim. Oft finden sich Hadithe in Ṣaḥīḥ Muslim, die authentischer sind als die von al-Buḫārī.
Warum einige Gelehrten aus dem Maghreb Ṣaḥīḥ Muslim dem Ṣaḥīḥ al-Buḫārī bevorzugten Es wird von einigen Gelehrten aus dem Maghreb überliefert, dass sie Ṣaḥīḥ Muslim dem Ṣaḥīḥ-Werk al-Buḫārīs vorziehen. Da keiner dieser Gelehrten offen von der Bevorzugung aufgrund der Authentizität sprach, geht die Mehrheit der Gelehrten von einer Bevorzugung in Bezug auf die Methodik des Verfassens, der Wahl von Überschriften und der Anordnung der Hadithe aus. Einer von den Gelehrten fasste dies in folgenden zwei Gedichtversen zusammen:
Man stritt sich bei mir über Muslim und al-Buḫārī … und fragte, wer nun besser war?
Ich sage: In der Authentizität ist‘s al-Buḫārī … doch Muslims Werk steht schöner dar.
Der Imam Muslim erleichterte den Forschern, die Hadithe in seinem Buch ausfindig zu machen (istiḫrāǧ). Deshalb schreibt as-Suyūṭī: „Die Besonderheit bei Muslim ist das Sammeln der Überlieferungswege (ṭuruq) eines Hadithes, indem er an einer Stelle seine verschiedenen Überlieferungsketten und Versionen anführt. Dies erleichtert es, die Versionen zusammenzutragen. Al-Buḫārī hingegen kürzte die Hadithe über mehrere Kapitel verteilt, um aus ihnen Urteile (ʾaḥkām) abzuleiten.“[31]
Nichtsdestotrotz handelt es sich hier um sehr wenige Einzelfälle, sodass Ṣaḥīḥ al-Buḫārī auch dort die höchste Anerkennung genießt.
Die Authentizitätsgrade der Ṣaḥīḥ-Hadithe Den höchsten Grad an Authentizität weisen die Ṣaḥīḥ-Hadithe auf, die in allen sechs kanonischen Hadithbüchern (al-kutub as-sitta) erscheinen. Viele Hadithgelehrten begnügen sich mit folgender Graduierung der Authentizität:
1. Was bei al-Buḫāri und Muslim in ihren Ṣaḥīḥ-Werken überliefert ist.
2. Was nur bei al-Buḫarī in seinem Ṣaḥīḥ-Werk überliefert ist.
3. Was nur bei Muslims Ṣaḥīḥ-Werk überliefert ist.
4. Was den Bedingungen von al-Buḫāri und Muslim entspricht, jedoch nicht von ihnen verzeichnet wurde.
5. Was den Bedingungen von al-Buḫārī entspricht, jedoch nicht in seinem Werk vorkommt.
6. Was den Bedingungen von Muslim entspricht, jedoch nicht in seinem Werk vorkommt.
7. Was die anderen Hadithgelehrten für authentisch erklärt haben, da der Hadith die allgemeinen Bedingungen der Authentizität erfüllt.
Die authentischsten Überlieferungsketten (aṣaḥḥ al-asānīd) Die Hadithgelehrten befassten sich damit, die vertrauenswürdigen Überlieferer untereinander zu vergleichen und auf diesem Wege diejenigen asānīd zu ermitteln, die den höchsten Grad an Akzeptanz erfüllen. Die Kriterien für die Wahl der besten Überlieferungswege sind zum einen die Bekanntheit für fundiertes Wissen und zum anderen Rechtschaffenheit und Präzision der Überlieferer. Die Hadithgelehrten stellten fest, dass sich die authentischen asānīd voneinander in ihrer Stärke unterscheiden, da manche die Kriterien der Authentizität in besonderer Weise erfüllen. Diese Überlieferungskette nennen die Hadithterminologen die stärkste Überlieferungskette (aṣaḥḥ al-ʾasānīd).“
Die Hadithgelehrten unterscheiden sich darin, welche Ketten die authentischsten seien. Jeder nannte die, die er persönlich für die beste hielt. So ist der Imam al-Buḫārī der Ansicht, dass die stärkste Überlieferungskette über Malik von Nāfiʿ von Ibn ʿUmar ist. Ibn aṣ-Ṣalāḥ schreibt: „Und wir überliefern, dass ʾAbū ʿAbdillāh al-Buḫārī – der Autor des Ṣaḥīḥ-Werkes – sagte: ‚Die stärkste Überlieferungskette überhaupt ist: Mālik von Nāfiʿ von Ibn ʿUmar.‘“[32]
Da die vorzüglichste Person, die vom Imam Mālik überlieferte, aš-Šāfiʿī ist, und da der vorzüglichste Überlieferer von aš-Šāfiʿī der Imam ʾAḥmad ist, gingen einige spätere Gelehrte davon aus, dass die stärkste Überlieferungskette jene ist, in der der Imam ʾAḥmad vom Imam aš-Šāfiʿī, vom Imam Mālik von Nāfiʿ von Ibn ʿUmar überliefert. Diesen isnād bezeichnet man als goldene Kette (silsilat aḏ-ḏahab).[33]
Ibn Rāhūya ist der Ansicht, dass die beste Kette az-Zuhrī von Sālim von seinem Vater Ibn ʿUmar sei. Ibn aṣ-Ṣalāḥ schreibt: „Wir überliefern, dass Ibn Rāhūya sagte: ‚Die stärkste Überlieferungskette überhaupt ist: az-Zuhrī von Sālim von seinem Vater.‘“[34]
Laut az-Zarkašī favorisiert Yaḥyā b. Maʿīn den Überlieferungsweg: „ʿUbaydullāh b. ʿUmar von al-Qāsim von ʿĀʾiša; eine goldene Kette.“[35]
Angesichts dieser verschiedenen Aussagen ist zu konstatieren, dass es nicht die beste Überlieferungskette par excellence gibt. Die authentischsten ʾasānīd lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: nach den Prophetengefährten (ṣaḥāba) und nach dem Aufenthaltsort der Überlieferer.
Die authentischsten Überlieferungswege bis zu einigen Prophetengefährten: Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq: ʾIsmāʿīl b. ʾAbī Ḫālid von Qays b. ʾAbī Ḥāzim von ʾAbū Bakr. ʿUmar: az-Zuhri von Sālim von seinem Vater ʿAbdullāh von seinem Großvater ʿUmar. Abū Hurayra: az-Zuhrī von Saʿīd b. al-Musayyib von ʾAbū Hurayra. Abdullāh b. Masʿūd: Al-ʾAʿmaš von ʾIbrāhīm von ʿAlqama von ʿAbdullāh b. Masʿūd. Alī b. ʾAbī Ṭālib: Muḥammad b. Sirīn von ʿUbayda b. ʿAmr as-Salmānī – ʾAbū Muslim al-Kūfī – von ʿAlī b. ʾAbī Ṭālib.
Die authentischsten Überlieferungswege gemäß dem Aufenthaltsort der Überlieferer:
Die authentischste Überlieferungskette der Mekkaner ist: Sufyān b. ʿUyayna von ʿAmr b. Dīnār von Ǧābir.
Die authentischste Überlieferungskette der Medinenser ist: ʾIsmāʿīl b. ʾAbī Ḥakīm von ʿUbayda b. Sufyān al-Ḥaḍramī von ʾAbū Hurayra.
Die authentischste Überlieferungskette der Jemeniten ist: Maʿmar von Hammām b. Munabbih von ʾAbū Hurayra.
Die authentischste Überlieferungskette der Ägypter ist: al-Layṯ b. Saʿd von Yazīd b. ʾAbī Ḥabīb von ʾAbū al-Ḫayr von ʿUqba b. ʿĀmir al-Ǧuhanī.
Die authentischste Überlieferungskette der Levantiner (aš-Šāmiyyīn) ist: ʿAbdurraḥmān b. ʿAmr al-ʾAwzāʿī von Hassān b. ʿAṭiyya von den Prophetengefährten (ṣaḥāba).
Quelle:
[1] Vgl. Ibn Taimiyya: Maǧmūʿ al-Fatāwā, Bd. 18, S. 23; Ibn Ḥaǧar: an-Nukat, Bd. 1, S. 264.
[2] Ibn Ḥaǧar: an-Nukat, S. 261-262.
[3] Ibn Ḥaǧar: an-Nukat, S. 266.
[4] Ibn aṣ-Ṣalāḥ: Maʿrifat ʾanwāʿ ʿulūm al-ḥadīṯ, S. 175.
[5] Ibn aṣ-Ṣalāḥ: Maʿrifat ʾanwāʿ ʿulūm al-ḥadīṯ, S. 151.
[6] Ibn Kaṯīr: Iḫtiṣār ʿulūm al-ḥadīṯ, S. 22.
[7] As-Suyūṭī: Tadrīb ar-rāwī, Bd. 1, S. 79.
[8] Vgl. Ibn Ḥaǧar: Nuzhat an-Nazar, S. 29.
[9] Ibn aṣ-Ṣalāḥ: Maʿrifat ʾanwāʿ ʿulūm al-ḥadīṯ, S. 176.
[10] Siehe: Ǧamāl ad-Dīn al-Qāsimī: Qawāʿid at-taḥdīṯ, S.80.
[11] At-Tirmiḏī: aš-Šamāʾil al-muḥammadiyya, S. 126.
[12] Die Wiedergabe eines Hadith in der Form der ‚von-Überlieferung (ʿanʿana)‘ impliziert nicht immer, dass ein Tradent einen Hadiths von jemanden gehört haben muss. Wenn er zum Beispiel sagt, von Soundso wird berichtet, so besteht die Möglichkeit, dass er dies nicht direkt von der genannten Person gehört hat. Von daher müssen Überlieferer, die angegeben haben von jemanden gehört zu haben auch wenn sie es nicht taten (tadlīs) ausdrücklich sagen, ‚ich hörte soundso‘ berichten. Von Tradenten, über denen der tadlīs nicht bekannt ist, wird die Überlieferungsform ‚von – ʿanʿana‘ akzeptiert, ohne ausdrücklich zu sagen er habe ihn gehört.
[13] Ibn Ḥaǧar: Taqrīb at-tahḏīb, Biografie Nr. 4700.
[14] Ibn Ḥaǧar: Taqrīb at-tahḏīb, Biografie Nr. 3570.
[15] Ibn Ḥaǧar: Taqrīb at-tahḏīb, Biografie Nr. 3060.
[16] Ibn Ḥaǧar: Taqrīb at-tahḏīb, Biografie Nr. 3092.
[17] As-Suyūṭī: Tadrīb ar-rāwī, Bd.1, S. 116.
[18] As-Suyūṭī: Tadrīb ar-rāwī, S. 116.
[19] Die (teilweise) Auslassung der Ketten, hat Imām Mālik auch gemacht, weil er bei einigen Hadithen, davon ausging, dass die Überlieferungsketten schon bekannt waren. Deshalb wird dies auch als eine Abkürzung gewertet.
[20] Siehe: as-Suyūṭī: Tadrīb ar-rāwī, Bd.1, S. 117. Der Leser wird auf unsere ausführlichen Artikel über den Imam al-Buḫārī und seinem Werk hingewiesen.
[21] Ibn aṣ-Ṣalāḥ: Maʿrifat ʾanwāʿ ʿulūm al-ḥadīṯ, S. 19.
[22] As-Suyūṭī: Tadrīb ar-rāwī, Bd.1, S. 117.
[23] Muslim: al-Ǧāmiʿ, Nr. 404.
[24] Nūr ad-Dīn Muḥammad ʿItr: Manhaǧ an-naqd fī ʿulūm al-Ḥadīṯ, S. 256.
[25] As-Suyūṭī: Tadrīb ar-rāwī, Bd.1, S. 121.
[26] Aḏ-Ḏahabī: as-Siyar, Bd. 12, 227.
[27] Ibn aṣ-Ṣalāḥ: Maʿrifat ʾanwāʿ ʿulūm al-ḥadīṯ, S. 14.
[28] Ibn Ḥaǧar: Fatḥ al-Bārī, Bd. 1, S. 346.
[29] As-Suyūṭī: Tadrīb ar-rāwī, Bd.1, S. 122 f.
[30] As-Suyūṭī: Tadrīb ar-rāwī, Bd.1, S. 124.
[31] As-Suyūṭī: Tadrīb ar-rāwī, Bd. 1, S. 127.
[32] Ibn aṣ-Ṣalāḥ: Maʿrifat ʾanwāʿ ʿulūm al-ḥadīṯ, S. 16.
[33] Ibn aṣ-Ṣalāḥ: Maʿrifat ʾanwāʿ ʿulūm al-ḥadīṯ, S. 16.
[34] Ibn aṣ-Ṣalāḥ: Maʿrifat ʾanwāʿ ʿulūm al-ḥadīṯ, S. 15.
[35] Siehe: Az-Zarkašī: an-Nukat ʿalā muqaddimat Ibn aṣ-Ṣalāḥ, Bd. 1, S. 155.

Existiert ALLAH ohne ORT und ZEIT?

Die Sekten haben in lauf der Zeit eine falschen Glauben verbreitet wo gesagt wird: "ALLAH existiert ohne Zeit und Ort", aber dieser Glaube beruft nicht auf einen einzige Beweis. Der Beweis das ALLAH über den Himmel ist wird bewiesen durch einen ganz klaren Punkt der nicht verleunget werden kann, denn Prophet Musa (a.s) er sagte:

"Mein Herr, gib mir die Bereitschaft (dazu) und erleichtere mir meine Aufgabe und löse den Knoten meiner Zunge, damit sie meine Rede verstehen mögen.
Quelle: Quran 20:25-28
Und was sagte der Firan zu Prophet Musa (a.s):
Und Pharao sagte: "O Haman, baue mir einen Turm, so daß ich die Zugänge erreiche , die Zugänge zu den Himmeln, damit ich ihn sehen kann, den Gott Moses', und ich halte ihn wahrlich für einen Lügner." Also erschien Pharao das Böse seines Tuns im schönsten Licht, und er wurde von dem Weg abgewendet; und der Plan Pharaos schlug fehl.
Quelle: Quran 40:36-37
Zunächst einmal ist es wichtig festzuhalten, dass der Prophet Musa (a.s) Allah darum gebeten hat, 'den Knoten meiner Zunge zu lösen, damit sie meine Rede verstehen mögen.' Aus diesem Gebet lässt sich schlussfolgern, dass die Anhänger bestimmter Sekten zugeben müssen, dass Allah sein Gebet erhört hat (was auch wahr ist). Denn wenn Allah nicht über den Himmeln wäre, hätte Prophet Musa (a.s) dies klarstellen müssen, was Pharaon veranlasst hat wo er sagt: "O Haman, baue mir einen Turm, so daß ich die Zugänge erreiche ,die Zugänge zu den Himmeln.", Prophet Musa (a.s) hätte seine falsche Auffassung über Allah korrigiert..hat er aber NIE!

Ist es notwendig, dass jemand, der den Islam annehmen will, als Voraussetzung in der Schahada den Namen des Propheten "Muhammad" (sallAllahu alaihi wa salam) sagt oder ausspricht und was wen er den Namen nicht kennt?

Erstens: Ein Mensch tritt nicht in den Islam ein, bis er die beiden Glaubensbekenntnisse ausspricht, vorausgesetzt, er ist in der Lage, sie auszusprechen, und er bekennt sich fest zu ihrer Bedeutung. Al-Nawawi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: "Die Sunniten der Hadithe, Rechtsgelehrte und Theologen stimmten darin überein, dass der Gläubige, der urteilt, dass er ein Volk der Qibla ist und sich nicht in der Hölle verewigen lässt, nur derjenige ist, der fest an die Religion des Islam glaubt und frei von Zweifeln ist und die beiden Zeugnisse abgibt. Einer von ihnen gehörte von vornherein nicht zu den Leuten der Qiblah, es sei denn, er war nicht in der Lage, es auszusprechen, weil seine Zunge defekt war oder weil er dazu nicht in der Lage war, wegen der Behandlung durch Al-Muniyah oder aus anderen Gründen, dann wäre er ein Gläubiger." (Ende des Zitats aus "Sharh al-Nawawi 'ala Muslim" 1/149).

Schaikh Ibn Baz (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: "Es ist notwendig, die beiden Schahada auszusprechen. Wenn er sie aussprechen kann, aber er unterlässt es zu sprechen, tritt er nicht in den Islam ein, bis er die beiden Schahada ausgesprochen hat. Dies ist das Thema des Konsenses unter den Gelehrten. Und dann ist es mit der Aussprache notwendig, die Bedeutung der beiden Zeugnisse zu glauben und darin wahrhaftig zu sein." (Ende des Zitats aus "Majmu' Fatawa Ibn Baaz" 5/340).
Wenn er nicht in der Lage ist, die Schahada auszusprechen, wie ein Stummer, wird sein Islam schriftlich festgehalten, wenn er dazu in der Lage ist, oder wenn er die Gültigkeit seiner Konversion zum Islam angibt, mit Zustimmung und Akzeptanz. (Siehe die Antwort auf Frage Nr. 224858).
Zweitens: Der Name des Propheten Muhammad (sallAllahu alaihi wa salam) muss in der Schahada erwähnt werden. Alle seine Namen sollten gleich sein, ebenso wie sein Spitzname, wie Muhammad, Ahmad, Al-Mahi und Abu Al-Qaasim. Al-Halimi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: "Wenn der Kafir sagt: 'Es gibt keinen Gott außer Allah, dann ist Ahmad der Gesandte Allahs', dann hat er gesagt: 'Muhammad ist der Gesandte Allahs.' Es gibt keinen Unterschied zwischen Ahmad und Mohammed. Wenn er sagt: 'Abu al-Qaasim ist der Gesandte Allahs', dann ist er es auch. Und Allah weiß es am besten." (Ende des Zitats aus "Al-Minhaj fi Scha'ab Al-Iman" von Al-Halimi 1/140).
Drittens: Wer weiß, dass es einen Gesandten der Menschheit gibt, der von Allah zu allen Menschen gesandt wurde, und den Namen nicht kennt, aber an ihn glaubt und das mit seiner eigenen Zunge bezeugt, wird als Muslim betrachtet, als ob er gesagt hätte: "Ich bin Muslim geworden" oder "Ich glaubte an den Gesandten, an den die Muslime glauben". Allah überlieferte vom Pharao, dass er sagte, als er das Ertrinken erkannte: "Ich glaubte, dass es keinen Gott gibt außer dem, an den die Kinder Israels glaubten, und ich bin ein Muslim." Allah antwortete ihm, indem er sagte: "Nun, da ich vorher ungehorsam war und ich einer der Verderber war" (Sure Yunus:91). Dies deutet darauf hin, dass es für ihn akzeptabel gewesen wäre, wenn er dieses Wort gesagt hätte, bevor er merkte, dass er ertrinken würde. Wenn ein Kafir etwas sagt, das darauf hinweist, dass er in die Religion des Islam eingetreten ist und an unseren Propheten Muhammad (sallAllahu alaihi wa salam) glaubt, wird es von ihm angenommen, und dann wird er die beiden Schahada in ihrer vollsten Weise gelehrt.

Ist die Ehe gültig, wenn jemand in einem fremden Land eine nicht-muslimische Frau heiratet, ohne einen Vormund für die Frau zu haben, die Zustimmung und Akzeptanz durchgegangen ist, die Mitgift vergessen wurde, ein Betrag gezahlt wurde, und es gab keine Zeugen? Unabhängig von den gesellschaftlichen Traditionen, wenn das Ziel Allah und Sein Wohlgefallen war und die Trennung aus Angst vor einer möglicherweise ungültigen Ehe erfolgte, ist das korrekt? Muss die Ehe erneut vor Zeugen geschlossen werden, und wer wäre in diesem Fall der Vormund der Frau?

Erstens: Einem Mann ist es nicht erlaubt, eine Frau ohne die Erlaubnis ihres Vormunds zu heiraten, unabhängig davon, ob sie eine Jungfrau ist oder bereits verheiratet. Diese Ansicht wird von den meisten Gelehrten, einschließlich al-Shaa'i, Maalik und Ahmad, geteilt. Die Beweise hierfür finden sich in verschiedenen Qur'an-Versen, wie etwa: "Lasst sie nicht ihre Männer heiraten"[1], "Heiratet die Götzendiener nicht, bis sie glauben"[2], und "Und heiratet eure Tage"[3]. Diese Verse unterstreichen die Bedeutung der Zustimmung des Wali (Vormunds) in der Ehe.
Die Rechtsprechung von Imam Al-Bukhary bestätigt diese Ansicht, indem er überliefert, dass der Prophet Muhammad (sallAllahu alaihi wa salam) sagte: "Es gibt keine Ehe außer mit einem Wali"[4]. Eine ähnliche Überlieferung von 'Aischa (Radi Allahu 'anha) besagt, dass jede Frau, die ohne die Erlaubnis ihres Vormunds heiratet, ungültig handelt[5].
Zweitens: Falls der Vormund ohne legitimen Grund die Heirat verhindert, geht die Vormundschaft auf den nächsten Vormund über, beispielsweise vom Vater auf den Großvater.
Drittens: Sollten alle potenziellen Vormunde ohne triftigen Grund die Heirat verhindern, wird der Sultan zum Vormund, wie im Hadith erwähnt: "Wenn sie sich streiten, dann ist der Sultan der Vormund dessen, der keinen Vormund hat"[6].
Viertens: Hat die Frau weder einen Wali noch einen Sultan als Vormund, kann ein Mann mit Autorität, wie das Oberhaupt des Dorfes oder der Herrscher der Wilayat, die Rolle des Vormunds übernehmen. Fehlt auch dieser, kann eine vertrauenswürdige muslimische Person die Heirat durchführen.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyah betonte, dass die Vormundschaft auf die kompetenteste Person übergeht, die eine andere Form der Wilayat als die Ehe innehat[7].
In Übereinstimmung mit diesen Prinzipien betonen Ibn Qudamah und Schaikh 'Umar Al-Ashqar die Notwendigkeit einer rechtmäßigen Vormundschaft, insbesondere wenn es keine muslimischen Institutionen oder Autoritäten gibt[8].
Der Ehevertrag erfordert Zeugen von zwei vernünftigen, erwachsenen muslimischen Männern.
Falls Ihre erste Ehe ohne rechtmäßigen Vormund geschlossen wurde, ist der Vertrag ungültig, und es ist erforderlich, ihn rückgängig zu machen.
Quellen:
[1] Qur'an, Surah An-Nur (24:3)
[2] Qur'an, Surah Al-Mumtahanah (60:10)
[3] Qur'an, Surah Al-Baqarah (2:235)
[4] Überliefert von al-Tirmidhi (1101), Abu Dawud (2085) und Ibn Maajah (1881)
[5] Überliefert von al-Tirmidhi (1102), Abu Dawud (2083) und Ibn Maajah (1879)
[6] Überliefert von al-Tirmidhi (1102)
[7] Zitiert aus Werken von Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyah Wahlmöglichkeiten (S. 350)
[8] Al-Mughni (9/362) und "Das Klare in der Erläuterung des jordanischen Personenstandsgesetzes" (S. 70)

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